AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Vertragsgrundlagen
Das Mikrobiologische Labor Dipl.-Ing. Klaus Fladerer , Am Taubenacker 7, 91166 Georgensgmünd (im Folgenden: Auftragnehmer) bietet Dienstleistungen über die Erstellung von Analysen eingesendeter mikrobiologischer Proben an. Das Angebot richtet sich an Verbraucher im Sinne des    § 13 BGB (im Folgenden: Kunden) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Analyse richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach den gesondert ausgewiesenen Produktbeschreibungen. Die Ergebnisse dienen einer ersten Einschätzung des Kunden. Die Leistungen des Auftragnehmers dienen dem Kunden als eine erste Einschätzung, welche für diesen die Grundlage für gegebenenfalls erforderliche weitergehende Analysen schaffen sollen. Der Auftragnehmer ist kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Die bescheinigten Analysen stellen daher auch kein Sachverständigengutachten dar. Der Auftragnehmer betreibt keine zugelassene und gelistete Trinkwasseruntersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV 2001.
Geltungsbereich und anwendbares Recht

  1. Für jede Form der Lieferung oder sonstigen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Gültigkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  2. Auf die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer einschließlich der Frage nach deren Zustandekommen ist allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

 
Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Rat, Auskunft und Leistungserbringung durch Dritte

  1. Angebote des Auftragnehmers außerhalb des Webshop sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden gelten nicht vor einer Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, die auch mündlich erfolgen kann, als angenommen, es sei denn, dass der Auftragnehmer durch Tätigwerden auf Grund entsprechenden Auftrages oder sonst eindeutig zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen ist.
  2. Im Falle der Bestellung einer Leistung über den Webshop des Auftragnehmers kommt der Vertrag mit dem Kunden dadurch zu Stande, dass dieser im Rahmen des Abwicklungsprogrammes eine bestimmte Dienstleistung des Auftragnehmers in den virtuellen Warenkorb legt, mit einem im Rahmen des Bestellvorganges vorgesehenen separaten Häkchen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und den Hinweis auf den Wegfall des Widerrufsrechts mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung akzeptiert und durch eine separate Erklärung seine zahlungspflichtige Bestellung ausdrücklich bestätigt.
  3. Der Inhalt und Umfang der Beauftragung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
  4. Soweit der Auftragnehmer analytische Dienstleistungen erbringt, werden die Prüfberichte dem Kunden grundsätzlich per E-Mail übermittelt. Hierfür hat der Kunde dem Auftragnehmer ein E-Mail-Postfach mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, das von ihm genannte E-Mail-Postfach regelmäßig auf neue E-Mails zu prüfen und bei dem Auftragnehmer nachzufragen, sofern ein Prüfbericht nicht innerhalb des hierfür üblichen Zeitraums eingeht. Dem Auftragnehmer steht es frei, die Prüfberichte dem Kunden auch auf eine andere Weise (zum Beispiel per Brief oder Telefax) zu übermitteln.
  5. Ohne das Vorliegen einer abweichenden Vereinbarung umfassen erteilte Aufträge nicht die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Abgabe von Auskünften, Rat oder ähnlichen Stellungnahmen. Soweit der Auftragnehmer solche Stellungnahmen dennoch abgibt, sind diese als unverbindliche Anregungen zu verstehen. Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, bei mündlichen Stellungnahmen, die für ihn von erheblicher Bedeutung sind oder als Grundlage für wesentliche Entscheidungen dienen sollen, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Andernfalls kann er sich auf die Verbindlichkeit der Stellungnahme nicht berufen, es sei denn, der Auftragnehmer wäre im Einzelfall und auf Grund des erteilten Auftrages zu einer solchen Stellungnahme verpflichtet und hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig eine fehlerhafte Stellungnahme abgegeben.
  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (wenn erforderlich) eines oder mehrerer Subunternehmer oder sonst geeignet erscheinender Dritter zu bedienen.

 
III.
Widerrufsrecht
Verbrauchern steht an ihrer Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen ein Widerrufsrecht zu. Über dieses Widerrufsrecht wird der Kunde im Folgenden entsprechend der Musterwiderrufsbelehrung der Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB belehrt.
 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 13 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Mikrobiologisches Labor, Dipl.-Ing. Klaus Fladerer
Am Taubenacker 7
91166 Georgensgmünd
info@labor-fladerer.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.  Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung[/su_note]

 
Rechnung, Vergütung, Preiserhöhung, Vorschuss, Kostenvoranschlag

  1. Rechnungen des Auftragnehmers sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen können auch elektronisch übermittelt werden, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Preise ergeben sich mangels abweichender Vereinbarung aus den jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers und verstehen sich grundsätzlich brutto, also inklusive der bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu erhebenden Umsatzsteuer.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungs- oder sonstige Zahlungsanspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Lieferung oder Leistung mit dem wirksamen Zustandekommen des Vertrags (Vorleistungspflicht des Kunden). Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen erst mit der Gutschrift des fälligen Honorars. Alle Lieferungen und Leistungen, die nicht ausdrücklich von dem vereinbarten Honorar umfasst werden, sind gesondert zu vergüten.
  3. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind nur in dem darin ersichtlichen Umfang verbindlich. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde verlieren Kostenvoranschläge des Auftragnehmers ihre Verbindlichkeit nach 14 Tagen ab Erstellung des Kostenvoranschlags. Der Auftragnehmer wird dem Kunden unverzüglich Mitteilung machen, wenn ein Überschreiten der veranschlagten Kosten vorauszusehen ist.

 
Termine, Nachfrist, Abnahme, Mängelrügen und Nacherfüllung

  1. Terminvereinbarungen und Lieferfristen werden vom Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Die Begründung eines Fixgeschäfts bedarf stets einer besonderen und schriftlichen Vereinbarung. Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen gründen sich die vom Auftragnehmer mitgeteilten Termine und Fristen auf eine Schätzung des Arbeitsaufwandes nach den Angaben des Kunden. Termine und Fristen sind insgesamt nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Fest vereinbarte Fristen beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde seinen im Einzelfall bestehenden Mitwirkungspflichten (insbesondere die Zusendung der zu analysierenden Proben) nachgekommen ist. Fest vereinbarte Termine werden um die Dauer einer eventuellen Versäumnis des Kunden hinausgeschoben.
  2. Versäumt der Auftragnehmer verbindliche Termine oder Fristen für die Lieferung oder sonstige Leistung, hat der Kunde dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachlieferung oder -leistung einzuräumen. Die Nachfrist hat aber nicht länger zu sein, als die ursprünglich zur Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung bestimmte Frist.
  3. Der Auftragnehmer kann jeden in sich abgeschlossenen Teil einer zu erbringenden Leistung gesondert zur Abnahme vorlegen.
  4. Der Kunde hat Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Liefergegenstandes oder des Ergebnisses einer sonstigen Leistung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Anderenfalls gilt der Liefergegenstand oder das Leistungsergebnis wegen solcher Mängel als mangelfrei angenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bzgl. Mängel, Minderung, Rücktrittsrecht, sowie deren Rechtsfolgen.

 
Haftung für Mängel, Verjährungsfristen, sonstiger Schaden und Garantie

  1. Rechte des Kunden auf Nacherfüllung, Schadens- und Aufwendungsersatz (§ 437 BGB) oder wegen Mängeln an den Ergebnissen einer sonstigen Leistung auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Schadens- und Aufwendungsersatz (§ 634 BGB) verjähren (abweichend von § 438 und § 634a BGB) in einem Jahr. Dies gilt in folgenden Fällen nicht: Wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder wenn der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit einer sonstigen Leistung übernommen hat.
  2. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.
  3. Soweit der Auftragnehmer bezüglich eines Liefergegenstandes oder des Ergebnisses einer sonstigen Leistung (ausdrücklich) eine Garantie abgegeben hat, haftet der Auftragnehmer auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Eigenschaft, Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an dem Liefergegenstand oder Leistungsergebnis selbst eintreten, haftet der Auftragnehmer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Garantie erfasst ist.

 
VII.
Proben – Anlieferung, Haftung und Aufbewahrung; Transportrisiko

  1. Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von Proben, sofern das Probematerial nicht auf Grund schriftlicher Vereinbarung vom Auftragnehmer abzuholen ist. Beim Versand durch den Kunden muss das Probematerial sachgerecht und unter Berücksichtigung etwa vom Auftragnehmer erteilter Anweisungen verpackt sein.
  2. Der Kunde haftet für alle Schäden und Folgeschäden, die auf die gefährliche oder schädliche Beschaffenheit von Probematerial zurückzuführen sind. Diese Haftung endet mit der Erstellung des Analyseprotokolls durch den Auftragnehmer, es sei denn, der Kunde wäre seinen Hinweispflichten zu Gefahren und Handhabung nicht ordentlich nachgekommen und der Schaden oder Folgeschaden gerade auch deswegen entstanden.
  3. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers, Proben überhaupt oder länger aufzubewahren, als gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen werden die eingereichten Proben werden daher in der Regel unmittelbar nach der Auswertung vernichtet. Soweit das Probematerial als Sondermüll einzustufen ist, kann es vom Auftragnehmer auch auf Kosten des Kunden an diesen zurückgesandt werden.
  4. Unterlagen und sonstiges Eigentum des Kunden (einschließlich Daten) werden ausschließlich auf Gefahr und Kosten des Kunden zu oder vom Auftragnehmer versendet oder sonst übermittelt.

 
VIII.
Aufrechnung und Abtretungsverbot

  1. Die Aufrechnung mit eigenen Forderungen ist beiden Parteien nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  2. Die Abtretung von Forderungen des Kunden bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers.

 
Urheberrecht und Vertraulichkeit

  1. Der Auftragnehmer behält sich Urheberrechte an erstellten Gutachten, Prüfberichten, Analysen und ähnlichen Liefergegenständen und Leistungsergebnissen, an denen solche Rechte entstehen können, ausdrücklich vor.
  2. Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Nutzungsrechte gehen also nur insoweit auf den Kunden über, wie dies aus der Auftragserteilung in inhaltlicher, zeitlicher und räumlicher Hinsicht hervorgeht. Grundsätzlich dient die Leistung des Auftragsnehmers nur der Information des Kunden. Insbesondere die Verwendung der Gutachten, Prüfberichte und Analysen in gerichtlichen oder vorgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten ist vom Nutzungsrecht des Kunden nicht erfasst. Eine entsprechende Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  3. Der Auftragnehmer macht Analyseergebnisse und ähnliche im Zusammenhang mit einem Auftrag gewonnenen Erkenntnisse nur dem Kunden zugänglich, es sei denn, im Einzelfall wäre Abweichendes vereinbart. Der Auftragnehmer wird Informationen, die nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind, vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer darf aber Ergebnisse zur innerbetrieblichen Auswertung verwenden und Kopien von überlassenen Unterlagen zu den eigenen Akten nehmen.

 
Haftung und höhere Gewalt

  1. Für die Haftung des Auftragnehmers hinsichtlich jeder Form verschuldensabhängiger Haftung einschließlich deliktischer Anspruchsgrundlagen gilt: Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder auf Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks, etwa ordnungsgemäße Analyseleistung und Dokumentation der Ergebnisse, von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Auftragnehmer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet der Auftragnehmer im Übrigen nicht. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  2. Sofern der erteilte Auftrag mit besonderen Risiken in Bezug auf die Schutzgüter Leben, Körper und Gesundheit oder der Gefahr des Eintritts besonders hoher Vermögensschäden behaftet ist, hat der Kunde den Auftragnehmer hierauf vor Auftragserteilung hinzuweisen.
  3. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige, unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Kunden und den Auftragnehmer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich die betroffene Vertragspartei in Verzug befindet. Der Kunde und der Auftragnehmer werden sich im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zukommen lassen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen.

 
Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens des Auftragnehmers.
  2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für Klagen der Sitz des Unternehmens des Auftragnehmers.

 
Hier nochmal unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Downloaden: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.